Affiliate-Bedingungen
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am HADBA-Affiliate-Programm und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insb. § 12) sowie die Datenschutzerklärung.
§1Vertragspartner & Geltungsbereich
Anbieter des Affiliate-Programms ist die HADBA e.K., Im Fischbeker Heidbrook 7, 21149 Hamburg (nachfolgend „HADBA“). Diese Bedingungen gelten für alle Teilnehmer:innen des Affiliate-Programms (nachfolgend „Partner“). Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.
§2Gültige Vermittlung
Eine vergütungsfähige Vermittlung liegt vor, wenn sich ein zahlender Neukunde über den persönlichen Empfehlungslink des Partners (Parameter ?via=) registriert und dessen erste Zahlung erfolgreich abgewickelt wurde. Bestandskunden von HADBA sowie bereits anderweitig zugeordnete Interessenten gelten nicht als gültige Vermittlung.
§3Zuordnung (Attribution)
Die Zuordnung erfolgt über den persönlichen Empfehlungslink des Partners. Der Parameter ?via= wird bei Aufruf des kostenlosen Vertrauens-Checks an das HADBA-Portal übergeben und dort der späteren Registrierung zugeordnet. Das Attributionsfenster (Gültigkeitsdauer der Zuordnung ab erstem Klick) beträgt 60 Tage. Bei mehreren Empfehlungslinks gilt die letzte gültige Zuordnung vor der Registrierung („Last-Click“).
§4Provision
Der Partner erhält eine Provision in Höhe von 30 % des Netto-Entgelts (ohne Umsatzsteuer) jeder erfolgreich abgewickelten Zahlung des vermittelten Kunden. Der Anspruch besteht wiederkehrend für zwölf (12) Monate, gerechnet ab der ersten für diesen Kunden entstandenen Provision; für Zahlungen nach Ablauf dieses Zeitraums entsteht kein weiterer Anspruch.
HADBA ist berechtigt, den Provisionssatz mit Wirkung ausschließlich für zukünftige Vermittlungen anzupassen; bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben zum jeweils vereinbarten Satz unberührt (im Einklang mit AGB § 12).
§5Auszahlung
Eine entstandene Provision unterliegt zunächst einer Haltefrist von 30 Tagen (Rückerstattungs- und Rückbuchungsfenster); erst danach ist sie auszahlbar. Sobald das auszahlbare Mindestguthaben von 50 € erreicht ist, wird die Provision zur Auszahlung fällig. Wird das Mindestguthaben nicht erreicht, wird der Betrag vorgetragen, bis die Schwelle erreicht ist. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung oder PayPal auf die vom Partner hinterlegten Zahlungsdaten. Storniert ein Kunde die zugrunde liegende Zahlung (z. B. Rückbuchung, Erstattung), wird die zugehörige Provision entsprechend verrechnet.
§6Abrechnung im Gutschriftverfahren
Die Parteien vereinbaren, dass HADBA über die Provision im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 UStG abrechnet. Die Abrechnung wird ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet und enthält die Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG, insbesondere Name und Anschrift beider Parteien, die Steuernummer oder USt-IdNr. des Partners, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, Art und Umfang der Leistung, Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Der Partner teilt HADBA seine Steuernummer bzw. USt-IdNr. sowie jede Änderung seines steuerlichen Status — insbesondere Beginn oder Wegfall der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG — unverzüglich in Textform mit. Unterbleibt die Mitteilung, kann HADBA die Auszahlung bis zur Klärung zurückstellen.
Der Partner kann einer Gutschrift innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang in Textform widersprechen; ein wirksamer Widerspruch führt dazu, dass die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung verliert.
Die Abrechnung erfolgt elektronisch. Beide Parteien stellen sicher, dass sie elektronische Rechnungen im strukturierten Format nach EN 16931 empfangen und aufbewahren können; sobald für die Ausstellung eine gesetzliche Pflicht besteht, wird die Gutschrift in diesem Format ausgestellt.
§7Verbotene Praktiken
Nicht zulässig sind insbesondere: die Eigenvermittlung (Registrierung des eigenen oder eines wirtschaftlich zuzurechnenden Kontos über den eigenen Empfehlungslink), Marken- bzw. Domain-Bidding auf „HADBA“-Kennzeichen, Spam, irreführende Werbeaussagen sowie jede Form der technischen Manipulation der Zuordnung. Bei Verstoß ist HADBA berechtigt, betroffene Provisionen zu stornieren und die Teilnahme zu beenden.
§8Werbung des Partners
Der Partner beachtet bei jeder Werbemaßnahme die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere §§ 5, 5a, 6 und 7 UWG sowie die DSGVO. Unzulässig sind insbesondere: unaufgeforderte Werbe-E-Mails ohne wirksame Einwilligung; Telefonwerbung ohne Einwilligung; die Verwendung der Marke „HADBA“ oder verwechslungsfähiger Zeichen in bezahlter Suchmaschinenwerbung, in Domainnamen oder Konto-/App-Namen; irreführende Angaben zu Leistungsumfang, Preisen, Zertifizierungen oder Ergebnissen; irreführende Vergleiche mit Wettbewerbern; sowie Werbung auf Seiten mit rechtswidrigen Inhalten.
Der Partner stellt HADBA von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einem Verstoß gegen diese Pflichten beruhen. HADBA informiert den Partner unverzüglich über eine Inanspruchnahme.
Bei einem Verstoß ist HADBA berechtigt, die Teilnahme mit sofortiger Wirkung zu beenden und Provisionsansprüche zurückzuhalten, soweit sie auf der beanstandeten Maßnahme beruhen.
§9Steuerliche Verantwortung
Der Partner ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der erhaltenen Provisionen selbst verantwortlich. Für den Empfang von Provisionszahlungen können steuerliche und gewerberechtliche Pflichten bestehen; deren Klärung obliegt dem Partner (vgl. AGB § 12).
§10Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können sie mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits verdiente, noch nicht ausgezahlte Provisionen werden nach Vertragsende abgerechnet und ausgezahlt, sobald die Auszahlungsvoraussetzungen (Zahlung durch den vermittelten Kunden, Ablauf der Rückbuchungsfrist, Erreichen des Mindestauszahlungsbetrags) vorliegen; der Mindestauszahlungsbetrag entfällt für die Schlussabrechnung. Bei außerordentlicher Kündigung wegen eines vom Partner zu vertretenden Grundes entfallen Ansprüche, soweit sie auf dem vertragswidrigen Verhalten beruhen.
§11Änderungen & Schlussbestimmungen
HADBA kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen; wesentliche Änderungen werden dem Partner in Textform mitgeteilt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
Fassung v1.0 · Stand: 12. August 2026.