Affiliate-Bedingungen
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am HADBA-Affiliate-Programm und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insb. § 12) sowie die Datenschutzerklärung.
Entwurf — Diese Fassung befindet sich in der finalen rechtlichen Prüfung und ist noch nicht abschließend verbindlich. Einzelne, mit [zu bestätigen] gekennzeichnete Werte werden vor Inkrafttreten final festgelegt. Maßgeblich sind bis dahin die Angaben auf der Seite /affiliate-program.
§1Vertragspartner & Geltungsbereich
Anbieter des Affiliate-Programms ist die HADBA e.K., Im Fischbeker Heidbrook 7, 21149 Hamburg (nachfolgend „HADBA“). Diese Bedingungen gelten für alle Teilnehmer:innen des Affiliate-Programms (nachfolgend „Partner“). Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.
§2Gültige Vermittlung
Eine vergütungsfähige Vermittlung liegt vor, wenn sich ein zahlender Neukunde über den persönlichen Empfehlungslink des Partners (Parameter ?via=) registriert und dessen erste Zahlung erfolgreich abgewickelt wurde. Bestandskunden von HADBA sowie bereits anderweitig zugeordnete Interessenten gelten nicht als gültige Vermittlung.
§3Zuordnung (Attribution)
Die Zuordnung erfolgt über den persönlichen Empfehlungslink des Partners. Der Parameter ?via= wird bei Aufruf des kostenlosen Vertrauens-Checks an das HADBA-Portal übergeben und dort der späteren Registrierung zugeordnet. Das Attributionsfenster (Gültigkeitsdauer der Zuordnung ab erstem Klick) beträgt [zu bestätigen: 30 Tage]. Bei mehreren Empfehlungslinks gilt die letzte gültige Zuordnung vor der Registrierung („Last-Click“).
§4Provision
Der Partner erhält eine Provision in Höhe von 30 % des Nettoumsatzes, den der vermittelte Kunde mit seinem Abonnement bei HADBA erzielt. Die Provision ist lebenslang wiederkehrend, das heißt: sie wird gezahlt, solange der vermittelte Kunde ein aktives, zahlendes Abonnement bei HADBA unterhält. Endet oder pausiert das Abonnement, entfällt der Provisionsanspruch für die betreffenden Zeiträume.
HADBA ist berechtigt, den Provisionssatz mit Wirkung ausschließlich für zukünftige Vermittlungen anzupassen; bereits zugeordnete, laufende Vermittlungen bleiben zum jeweils vereinbarten Satz bestehen (im Einklang mit AGB § 12).
§5Auszahlung
Auszahlungen erfolgen monatlich im Folgemonat der Rechnungsstellung des vermittelten Kunden, sofern das Mindestguthaben von 50 € erreicht ist. Wird das Mindestguthaben nicht erreicht, wird der Betrag auf die folgenden Perioden vorgetragen. Die Auszahlung erfolgt per SEPA-Überweisung bzw. Gutschrift auf die vom Partner hinterlegten Zahlungsdaten. Storniert ein Kunde eine Zahlung (z. B. Rückbuchung, Erstattung), wird die zugehörige Provision entsprechend verrechnet.
§6Verbotene Praktiken
Nicht zulässig sind insbesondere: die Eigenvermittlung (Registrierung des eigenen oder eines wirtschaftlich zuzurechnenden Kontos über den eigenen Empfehlungslink), Marken- bzw. Domain-Bidding auf „HADBA“-Kennzeichen, Spam, irreführende Werbeaussagen sowie jede Form der technischen Manipulation der Zuordnung. Bei Verstoß ist HADBA berechtigt, betroffene Provisionen zu stornieren und die Teilnahme zu beenden.
§7Steuerliche Verantwortung
Der Partner ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der erhaltenen Provisionen selbst verantwortlich. Für den Empfang von Provisionszahlungen können steuerliche und gewerberechtliche Pflichten bestehen; deren Klärung obliegt dem Partner (vgl. AGB § 12).
§8Änderungen & Schlussbestimmungen
HADBA kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen; wesentliche Änderungen werden dem Partner in Textform mitgeteilt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
Stand: Entwurf. Diese Fassung wird nach abschließender rechtlicher Prüfung final veröffentlicht.